Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Vorsorge erfolgt durch Einzahlung von Pflichtbeiträgen in die deutsche Rentenversicherung während des Arbeitslebens. Hierzu gehören die Gesetzliche Rente, die Berufsständische Versorgung, die Altersversicherung der Landwirte und die Beamtenversorgung.

Die eingezahlten Beiträge werden sofort für die Auszahlung der laufenden Renten verwand (Umlageverfahren). Da keine Ansparung der Beiträge erfolgt, ist auch keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge möglich.
Beamte, Richter und Berufssoldaten zahlen keine eigenen Beiträge. Aber im Gegenzug dazu sind ihre Gehälter im Vergleich zu einer gleichen Tätigkeit im versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis niedriger angesetzt.
Jüngere Menschen tragen die Rente der älteren Menschen (Solidaritätsprinzip). Die Gegenwart zeigt, dass immer weniger Arbeitnehmer die Rente für immer mehr Rentner erarbeiten müssen. Damit es zu keiner Herabsetzung der gesetzlichen Rente kommt wurde ein Gesetzesvorschlag erarbeitet, der vorsieht, dass ab 2012 eine Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie der Beiträge erfolgt.

Für den Geburtsjahrgang 1947 wird das Rentenalter um einen Monat erhöht, für die Folgejahrgänge jeweils um einen Monat in jedem weiteren Jahr, sodass 2023 der Jahrgang 1958 mit 66.Jahren in die Altersrente ohne Abschläge gehen kann. 2029 tritt dann die Altersrente mit 67 Jahren in Kraft. Wird die Rente vorher beantragt erfolgt ein Abschlag von 3,6 % im Jahr gegenüber der Rentenbetrages.

 

 

 

 

Überblick über die gesetzliche Rente

Der veränderte Altersaufbau der Gesellschaft, Geburtenrückgang und hohe Arbeitslosigkeit tragen mit dazu bei, dass die individuelle Altersvorsorge wieder stärker in den Vordergrund tritt.

Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus um den erreichten Lebensstandard im Alter weiterführen zu können. Bei 45 Versicherungsjahren (die selten heute erreicht werden) erhält der Versicherte ca. 70 % seines durchschnittlichen Jahreseinkommens als Rente. Hinzu kommt die schrittweise Besteuerung der Renteneinkünfte.

Deshalb gilt es, vor allem in jungen Jahren, zusätzlich eine private Vorsorge fürs Alter zu treffen. Auch für Frauen, die durch Kindererziehung längere Ausfallzeiten und somit eine geringere gesetzliche Rente oder nie berufstätig waren und gar keine Rente erhalten ist eine private Vorsorge dringend notwendig.

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