Die staatlich geförderte Private Altersvorsorge

Bei der privaten Vorsorge gehören das eingezahlte Kapital sowie die Zinsen dem Sparer. Sie ist freiwillig und kann als monatliche Rente oder in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden.

Neben der Möglichkeit einer privaten Altersvorsorge mit einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung, gibt es auch staatlich geförderte Altersvorsorge Modelle.

Eine staatlich geförderte Vorsorge darf nicht veräußert, beliehen oder vererbt werden. Sie dient ausschließlich der Vorsorge fürs Alter. Auch ein Zugriff durch das Arbeits- oder Sozialamt, nachdem der Arbeitnehmer bedürftig und „Harz IV“ wurde, ist nicht möglich.
Wird die private Vorsorge nicht vom Staat gefördert unterliegt sie nicht den oben genannten Bedingungen. Dies führt aber zu keiner Garantie auf die eingezahlten Beiträge.

- die Riester-Rente:
Die Rister-Rente wird durch Zulagen staatlich gefördert. Außerdem gelten die Beiträge und Zulagen der Vorsorge fürs Alter und sind somit steuerlich abzugsfähig. Hohe Kosten entstehen durch die aufwendige Verwaltung. Es wird eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge gegeben. Diese Sicherheit kann nur gewährleistet werden indem das Kapital in risikoarme Anlagen investiert wird. Dadurch sind die Renditen gering.

- die Rürup-Rente:
Es handelt sich hier um eine freiwillige Versicherung die besonders für Selbständige, Freiberufler und Gutverdienende geeignet ist. Die Rürup-Rente wird staatlich gefördert, indem die Beiträge steuerlich anrechenbar sind.

- die Aktienfonds-Sparpläne:
Diese Sparpläne erhalten keine staatliche Förderung. Sie werden von Banken, Direktbanken und Fondsgesellschaften angeboten. Der Sparer kann selbst über Anlageart und Dauer entscheiden. Kosten in Form eines Ausgabezuschlages werden beim Kauf erhoben. In der Regel werden für langjährige Kunden Nachlässe gegeben. Jährlich werden noch Verwaltungskosten auf das angesparte Kapital erhoben. Durch längere Laufzeiten und die Streuung der Fonds können die Renditen beeinflusst werden (Durchschnittskosteneffekt).

- Immobilienbesitz:
Der Erwerb einer Immobilie in jungen Jahren kann eine Altersvorsorge darstellen. Nutzt er diese Immobilie selbst entfällt im Alter die Mietzahlung.
Aber auch bei Fremdnutzung der Immobilie könne die zu erwartenden Mieteinnahmen zum Lebensunterhalt im Alter beitragen.

 

 

Die private Rentenvorsorge

Staatlich geförderte Altersvorsorge darf nicht veräußert, beliehen oder vererbt werden. Sie dient ausschließlich der Vorsorge fürs Alter. Auch ein Zugriff durch das Arbeits- oder Sozialamt, nachdem der Arbeitnehmer bedürftig und „Harz IV“ wurde, ist nicht möglich.

Unser Service für Sie:

Lassen Sie einen kostenlosen Vergleich der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten wie z.B. Lebensversicherungen durchführen und ein auf Ihre Interessen zugeschnittenes Angebot von einem Experten in Ihrer Nähe erstellen, der auch Fragen zur Altersvorsorge oder Lebensversicherung kompetent beantworten kann.

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