Lebensversicherungen im Überblick

Eine Lebensversicherung ist im Unterschied zur Sozialversicherung eine Individualversicherung. Bei dieser Personenversicherung wird das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko abgesichert. Die Lebensversicherung dient also der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen, sie kann aber auch zur Altersvorsorge abgeschlossen werden (kapitalbildende Lebensversicherungen). In vielen Fällen ist der Einschluss von Zusatzversicherungen, wie Unfalltod-Zusatzversicherung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

In der Regel wird ein bestimmte Versicherungssumme bzw. Versicherungsleistung vertraglich vereinbart. Diese wird fällig wenn der Versicherungsfall eintritt.
Spezielle Versicherungsunternehmen (Lebensversicherer) bieten Lebensversicherungen an.
Das Besondere an einen Lebensversicherungsvertrages ist das Bezugsrecht. Dieses regelt, welche Person die vertragliche vereinbarte Erlebens- oder Todesfallleistungen erhält. Ein Lebensversicherungsvertrag endet in der Regel mit dem Todesfall des Versicherten oder dem Erreichen des vereinbarten Endalters.

Der Versicherungsbeitrag ist in der Regel abhängig vom Alter und Gesundheitszustand zum Versicherungsbeginn, vom Geschlecht, der vereinbarten Versicherungssumme und bei Einschluss von Zusatzversicherungen. So ist beispielsweise der Beruf bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Grundlage.

Die Versicherungsbeiträge enthalten in der Regel anteilig Risikokosten (dienen der Deckung des versicherten Risikos), Verwaltungskosten (Kosten für laufende Verwaltung des Vertrages), Inkassokosten (Beitragsinkassokosten) und Abschlusskosten (Kosten die im Zusammenhang mit dem Abschluss der Lebensversicherung entstehen, zum Beispiel Provision und Vertragsdokumentation). Da die Abschlusskosten nicht über die gesamte Versicherungsdauer existieren, erfolgt im Regelfall eine Verlagerung dieser Kosten auf den Beginn der Versicherungsdauer. Dies ist der Grund weshalb bei Tarifen mit Sparanteil bei einer Kündigung in den ersten Vertragsjahren kein Geld ausgezahlt werden kann. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen können Gebühren für bestimmte (in der Verwaltung sehr aufwändige bzw. seltene) Geschäftsvorfälle festgelegt sein.

Die Höhe der Versicherungssumme, die im Erlebensfall ausbezahlt wird, ist abhängig von der Überschussbeteiligung, welche durch das Versicherungsunternehmen zusätzlich gezahlt wird. Die Überschussbeteiligung ist nicht garantiert und abhängig davon, wie effizient das Versicherungsunternehmen die Versicherungsbeiträge anlegen konnte und welche Zinsen dadurch erzielt wurden. Die Kapitallebensversicherung ist die klassische Form der kapitalbildenden Lebensversicherung und ist vor allem in Deutschland eine weit verbreitete Geldanlageform.

 

 

Was sind Lebensversicherungen?

Die Kapitallebensversicherung kombiniert eine Risikolebensversicherung und eine kapitalbildende Geldanlage. Das Todesfallrisiko der versicherten Person ist abgesichert. Außerdem kann gleichzeitig Kapital angespart werden, welches der Altersvorsorge beispielsweise dienen kann.

Unser Service für Sie:

Lassen Sie einen kostenlosen Vergleich der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten wie z.B. Lebensversicherungen durchführen und ein auf Ihre Interessen zugeschnittenes Angebot von einem Experten in Ihrer Nähe erstellen, der auch Fragen zur Altersvorsorge oder Lebensversicherung kompetent beantworten kann.

Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu

Weitere Seiten | Seitenübersicht |