Bei der privaten Rentenversicherung wird eine lebenslange in der Regel monatliche Rentenzahlung gewährt (Leibrente). Sie sichert das „Langlebigkeitsrisiko“ ab und garantiert eine Rente bis zum Tod der versicherten Person.
Da die private Rentenversicherung bei Tode der versicherten Person nicht leistet (kein Versicherungsfall), wird kein Risikobeitrag für den Todesfallschutz einkalkuliert.
Der Betrag für diesen Versicherungsschutz kann gespart oder zusätzlich verzinslich angesammelt werden. Die Rendite ist daher in der Regel höher als beispielsweise bei der klassischen Lebensversicherung.
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung werden die Beiträge über die Jahre verteilt eingezahlt (Ansparphase). Es herrscht Kapitalwahlrecht, dass heißt kurz vor Vertragsablauf bzw. kurz vor Rentenbeginn kann zwischen Einmaligzahlung und lebenslanger Rente entschieden werden. Das Kapitalwahlrecht ist bei Riester Renten begrenzt und bei Rürup Renten existiert kein Wahlrecht. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist in der Regel abhängig von der Versicherungssumme, dem Rentenbeginn, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, eventuell vereinbarte Zusatzleistungen und der Beitragszahlungsdauer.
Es gibt in der Regel je nach Tarif und Versicherer verschiedene Varianten der Rentenauszahlung. Bei der konstanten Rente, kalkulieren die Versicherer die Zuteilung der Überschüsse von Anfang an so, dass sie die Rente über den gesamten Zeitraum gleich hoch ist. Erwirtschaftet der Versicherer später geringere Überschüsse als geplant, wird die konstante Rente reduziert.
Bei der dynamischen Rentenzahlung erhält die versicherte Person eine geringfügig über die garantierte Rente liegende Auszahlung. Je nach Vereinbarung bleibt diese Summe für einen längeren Zeitraum konstant und steigt danach an oder der Betrag steigt von Rentenbeginn an über die Jahre kontinuierlich. Sowohl künftige Erhöhungen als auch die bereits erreichte Überschussrente sind in der Regel nicht garantiert.
Bei der teildynamischen Rente erhält die versicherte Person zusätzlich zur garantierten Rente eine gleich bleibende Zusatzrente. Durch den verbleibenden Teil der erzielten Überschüsse erfolgt in der Regel eine Erhöhung der Gesamtrente. Die Überschüsse sind jedoch nicht garantiert, daher ist es unbestimmt, wie hoch die Rente letztendlich steigen wird.
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist jederzeit möglich, da die Kosten des Vertrages am Anfang in Rechnung gestellt werden, ist eine vorzeitige Auflösung in den ersten Jahren nicht attraktiv.
Nur Beitragszahlungen im Rahmen von Rürup und Riester Renten sind steuerlich abzugsfähig, zu den jeweiligen Höchstgrenzen.
Erträge aus der privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht werden voll oder zur Hälfte besteuert, wenn sich die versicherte Person für die Einmalauszahlung entscheidet (nicht gemäß Riester und Rürup Voraussetzungen). Die Voraussetzungen für die „halbe“ Versteuerung sind die gleichen, wie bei der Kapitallebensversicherung (Laufzeit 12 Jahre etc.)
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