Die Leistungen der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung beinhaltet im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung keinen Sparvorgang. Sie ist eine reine Absicherung für den Fall des Todes. Deshalb gibt es im Regelfall bei Vertragsende keine Auszahlung.

Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung existiert die Möglichkeit ein Umwandlungsrecht zu vereinbaren. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Versicherungsnehmer dadurch die Risikolebensversicherung in eine Kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
Im Versicherungsfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigen geleistet.
Das Ziel der Risikolebensversicherung ist die Absicherung der Bezugsberechtigten oder die Sicherung von Verbindlichkeiten. Von Personen die im Falle des Todes beispielsweise Kinder oder Partner zu versorgen haben, wird diese Versicherung geschätzt.
Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind im Regelfall abhängig vom Alter und Gesundheitszustand, vom Geschlecht, von der Versicherungsdauer und von der festgelegten Versicherungssumme. Zuschläge für die Ausübung bestimmter Berufe oder Beschäftigungen innerhalb der Freizeit können erhoben werden.
Bei Festlegung der Versicherungssumme sollte die jeweilige und die eventuell zukünftige Situation bedacht werden. Das Alter ist von Bedeutung, schließlich muss die Versicherungssumme bei „jüngeren“ Hinterbliebenen in der Regel für einen längeren Zeitraum dienen. Auch eventuelle andere Versorgungsleistungen sollten in die Kalkulation einbezogen werden.


Bei der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Varianten. Die zwei am Häufigsten verwendeten Arten sind die Risikolebensversicherung mit gleich bleibender und mit fallender Versicherungssumme.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird hauptsächlich zur Sicherung von Darlehen mit konstanter Tilgung verwendet. Mit der Zeit nimmt die Versicherungssumme in gleichem Umfang ab, wie das Darlehen getilgt wird. Bei Darlehens- und Kreditverträgen wird die Risikolebensversicherung von den Banken als so genannte Restschuldversicherung angeboten. Als Absicherung für den Kreditgeber ist der Abschluss einer solchen Versicherung in der Regel ein Muss für die Kreditbewilligung. Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme ist ebenfalls geeignet, wenn nur in den nächsten Jahren eine besonders hohe Hinterbliebenenvorsorge benötigt wird. Bei dieser Variante sind die Versicherungsbeiträge in der Regel geringer.
Ein Sonderfall ist die Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben. Dabei gibt es zwei versicherte Personen, die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod der erststerbenden Person innerhalb der Versicherungsdauer fällig. Damit ist eine gegenseitige Absicherung von wirtschaftlich voneinander abhängigen Personen, wie zum Beispiel von Geschäftspartnern, gewährleistet.

Die Versicherungsbeiträge für eine Risikolebensversicherung sind meist geringer als beispielsweise die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung, allerdings ist die Rendite im Regelfall niedriger.
Versicherungsbeiträge für Risikolebensversicherungen können normalerweise als Vorsorgeaufwendung im Rahmen der geltenden Höchstbeträge steuerlich geltend gemacht werden.
Leistungen aus der Risikolebensversicherung sind in der Regel steuerfrei.
Bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrages kann eine Kapitalauszahlung erfolgen. Der Versicherer bildet zur Deckung des Risikos aus dem Risikoanteil der Versicherungsprämien Rückstellungen an. Deshalb kann sich je nach Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben.

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung, die nur bei Tod des Versicherten innerhalb der Vertragslaufzeit leistet.
Die Risikolebensversicherung leistet ausschließlich dann, wenn der Versicherte zu Tode kommt. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung entfällt der Sparvorgang, so dass bei Ablauf des Versicherungszeitraums keine Auszahlung erfolgt.

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Erläuterungen zur Risikolebensversicherung

Der Lebensversicherer erwirtschaftet auch bei einer Risikolebensversicherung Überschüsse zu Gunsten der Versicherungsnehmer.

Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen spielen allerdings eine untergeordnete Rolle. Risiko- und Kostenüberschüsse sind von Bedeutung. Diese Überschüsse entstehen, wenn der Versicherer weniger Todesfallleistungen erbringen muss bzw. weniger Kosten aufgewendet werden mussten, als geplant. In der Regel erhält der Versicherungsnehmer diese Überschüsse als Todesfallbonus, dass heißt die Versicherungssumme wird durch diese Überschüsse erhöht, oder als Beitragsverrechnung.

In vielen Fällen gibt es eine Einschränkung bezüglich der Überschüsse, so dass beispielsweise bei Tod innerhalb der ersten drei Jahre nur die eingezahlten Beiträge zurück erstattet werden.

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