Kapitalbildende Lebensversicherung im Vergleich der Regelungen

Gerade in Deutschland ist die Kapitallebensversicherung (kapitalbildende Lebensversicherung) besonders gefragt, Gründe dafür sind die steuerlichen Begünstigungen dieses Versicherungsproduktes, die Absicherung im Todesfall und das Bedürfnis nach einer privaten Altersvorsorge.

Bei Eintritt des Versicherungsfalles wird die Versicherungssumme bei der kapitalbildenden Lebensversicherung zuzüglich der entstandenen Überschussanteile (Zinsen), wobei diese nicht garantiert sind, ausgezahlt. Bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung sollte auf die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten geachtet werden. Diese werden im Regelfall von den Versicherungsbeiträgen abgezogen. Außerdem wird ein Teil von den Beiträgen für den Todesfallschutz abgezogen. Das Restkapital wird vom Versicherer angelegt (Mindestverzinsung). Bei hohen Abschluss- bzw. Verwaltungskosten wird die Rendite der kapitalbildenden Lebensversicherung in der Regel geschmälert.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist in der Regel abhängig vom Geschlecht, Alter, Höhe der Versicherungssumme und bei Zusatz einer Berufsunfähigkeitsversicherung vom Beruf der versicherten Person.

Der Versicherungsnehmer kann das Bezugsrecht bezüglich des Erlebens- und des Todesfalles getrennt festlegen. In der Regel erhalten im Todesfall die Hinterbliebenen und im Erlebensfall der Versicherungsnehmer selbst die vereinbarte Versicherungssumme plus die Überschussbeteiligung. Die Versicherungssumme wird in der Regel als Einmalzahlung vorgenommen, viele Versicherer bieten die Möglichkeit das Kapital auch als monatlich gleich bleibende Beiträge zu leisten (Erlebensfall).
Die Zahlung der Versicherungsbeiträge endet bei der Kapitallebensversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz meist mit einem bestimmten Alter, so zum Beispiel mit 82 Jahren. Bis die versicherte Person stirbt, bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen. Zudem geben einige Tarife die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung zu erhalten. So wird die Lebensversicherung entweder beendet oder sie bleibt mit einer verringerten Versicherungssumme bestehen. Letztendlich entspricht der Versicherungsvertrag in diesem Fall einer gemischten Kapitallebensversicherung mit sehr spätem Ablauf.

Bei der Kapitalbildenden Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben gibt es zwei versicherte Personen, wobei die vereinbarte Versicherungssumme beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person vor Ablauf der Versicherungsdauer fällig wird. Wenn beide Personen den Vertragsablauf erleben wird die Versicherungssumme in der Regel als Kapitalleistung ausgezahlt. Diese Versicherung bieten sich beispielsweise für Ehepaar oder auch Geschäftspartner an.

Bei Termfix-Versicherungen wird die vereinbarte Versicherungssumme zu einem festgelegten Termin (Ende der Vertragsdauer) fällig und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer diesen Termin erlebt. Die Beitragszahlungspflicht entfällt im Todesfall des Beitragszahlers, die Versicherungsleistung wird aber zu dem vereinbarten Termin fällig. Durch einen frühen Tod des Beitragszahlers, entfallen die zur Finanzierung der Versicherungsleistung benötigten Beiträge.
Die Ausbildungsversicherung ist ein Beispiel hierfür. Eltern und Großeltern können damit zur finanziellen Absicherung ihrer Kinder und Enkel beitragen.
Verschiedene Zusatzversicherungen können in eine Kapitallebensversicherung eingebunden werden. So zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung und der Pflegezusatz, dieser schließt in der Regel eine lebenslange Pflegeversicherung mit ein.

Bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung sollte beachtet werden, dass sich das Einkommen bzw. der Lebensstandard eventuell erhöht haben. Die wachsenden Ansprüche an die Versorgung im Alter ergeben auch wachsende Anforderungen an die Höhe der Versicherungssumme. Auch bei Zuwachs in der Familie oder beruflichem Aufstieg ist eine Überprüfung des Versicherungsschutzes und gegebenenfalls eine Anpassung an die neue Lebenssituation vorteilhaft. In regelmäßigen Abständen erhöhen sich die Beiträge und die Versicherungssummen bei einer dynamischen Lebensversicherung.

Beitragszahlungen zur kapitalbildenden Lebensversicherung sind jetzt in der Regel nur noch im Rahmen von Riester Verträgen und Rürup Renten zu den jeweiligen Höchstsätzen steuerlich abzugsfähig.
Ab 2005 werden bei neu abgeschlossen Versicherungsverträgen die Erträge voll besteuert. Die eingezahlten Beiträge werden von der Versicherungssumme abgezogen und die Differenz (Überschuss) unterliegt der Einkommenssteuer. Diese Differenz wird in der Regel nur zur Hälfte besteuert, wenn die Versicherungssumme erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird und der Versicherungsvertrag seit mindestens 12 Jahren läuft.
Die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall erfolgt kapitalertragsteuerfrei.
Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden unterliegen im Regelfall den vorhergehenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der steuerlichen Begünstigung (Bestandsschutz).

In vielen Fällen erhält der Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages den Rückkaufswert. Stornoabschläge mindern den tatsächlichen Vertragswert zum Zeitpunkt der Kündigung.

 

 

Wer braucht eine Kapitalbildende Lebensversicherung?

Die Kapitallebensversicherung dient der Erfüllung unterschiedlichster Zwecke. So zum Beispiel als Absicherung der Hinterbliebenen bei Todesfall, als Möglichkeit der privaten Altersvorsorge oder als Darlehenssicherung bei Immobilienfinanzierung.

Für die jeweiligen verschiedenen Ziele existieren unterschiedliche Arten der Kapitalbildenden Lebensversicherungen.

Die gemischte Kapitallebensversicherung erfüllt einerseits das Ziel der Vorsorge im Todesfall und andererseits wird das Kapital zur Altersvorsorge im Erlebensfall angespart.

Die vereinbarte Versicherungssumme wird fällig bei Tod der versicherten Person vor Ablauf der Versicherungslaufzeit bzw. bei Erreichen des vereinbarten Endalters.

Die Versicherungssumme für den Erlebens- und den Todesfall ist im Regelfall gleich. Es ist in vielen Fällen möglich den Todesfallschutz zu erhöhen, auch ohne Abschluss einer Zusatzversicherung.

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