Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil, im Gegensatz zu üblichen Lebensversicherungen, in Investmentfonds angelegt. Deshalb existiert bei der fondsgebundenen Lebensversicherung keine Garantieverzinsung der geleisteten Versicherungsbeiträge. Die Todesfallleistungen sind garantiert.

Kosten- und Risikoüberschüsse werden ebenfalls hauptsächlich in Fondsanteile investiert. Es existieren auch andere Modellen, wie beispielsweise die verzinsliche Ansammlung.
Wenn der Versicherungsvertrag aus einer gebräuchlichen Grundversicherung besteht, deren Überschüsse in Fonds angelegt werden, sind diese Hybridmodelle.

Der Versicherungscharakter der fondsgebundenen Lebensversicherung besteht im Todesfallschutz, wobei sie in vielen Fällen als steuerlich begünstigte Kapitalanlage genutzt wird. Damit der Versicherungsvertrag steuerlich anerkannt wird, muss die Höhe Todesfallleistung in der Regel 60 % der über die Gesamtlaufzeit geleisteten Beiträge entsprechen.
Im Todesfall wird entweder die festgelegte Versicherungssumme oder, wenn das Fondsguthaben diese Summe übersteigt, das Fondsguthaben an die Bezugsberechtigten geleistet (Gegenwert der angesammelten Fondsanteile).

Im Erlebensfall werden die Tageskurse der Fondanteile ermittelt und diese Summe wird an die versicherte Person ausgezahlt, denn bei fondsgebundenen Lebensversicherungen existiert keine Erlebensfallgarantie. Bei schlecht verlaufenden Renten- und Aktienmärkten kann die ausgezahlte Summe deutlich unter den geleisteten Beiträgen liegen. Bei einem Börsencrash kann die Auszahlungssumme auch nur noch einem Bruchteil der eingezahlten Beiträge entsprechen. Das angesammelte Kapital kann in der Regel auch in eine lebenslange Rente umgewandelt werden. Durch die Einzahlung des Kapitals in eine Rentenversicherung bzw. fondsgebundene Rentenversicherung am Ende der Laufzeit (Einmalbetrag).
Fondsgebundene Lebensversicherungen werden im Regelfall über einen langen Anlagezeitraum abgeschlossen (mindestens 12 Jahre). Durch die langen Laufzeiten ist damit zu rechnen, dass die Rendite trotz der eventuellen Kursschwankungen deutlich höher liegt als bei herkömmlichen Lebensversicherungen.

Große Markteinbrüche bzw. ausgeprägte Marktschwankungen zu Beginn eines Vertrages (gegen laufende Beitragszahlungen) belasten einen langfristigen Versicherungsvertrag kaum. Aber zum Ende der Laufzeit kann dies einen deutlichen Verlust bedeuten, auch wenn die Laufzeit bis dato sehr gut war. Versicherungsverträge, die der Alterssicherung dienen, sollten daher lange vor Vertragsablauf in sichere Fondsanlagen getauscht werden (Ablaufmanagement).
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen geht das Kapitalanlagerisiko vom Versicherer auf den Versicherungsnehmer über. Die Rendite ist abhängig von der Werteentwicklung der jeweiligen Investmentfonds.
Der Versicherungsnehmer kann in vielen Fällen Garantie Elemente, wie beispielsweise Gewinn- und Verlustdeckung, in den Versicherungsvertrag mit einbeziehen.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung existieren noch weitere übliche flexible Bausteine. So zum Beispiel die Verlängerungsoption. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag um weitere Jahre verlängern. Dies ist sinnvoll, wenn die Fondsanteile zum Vertragsablauf gerade niedrig stehen. Auch das Ablaufmanagement kann vereinbart werden. Der Versicherer schichtet automatisch oder nach Unterbreitung eines Angebotes an den Versicherungsnehmer das vorhandenen Fondsguthaben in risikoärmere Fonds, welche einem niedrigeren Schwankungsrisiko ausgesetzt sind um (Geldmarktfonds- oder Rentenfonds). In der Regel erfolgt eine solche Umschichtung 5 Jahre vor Ablauf des Vertrages.
Durch die Abrufoption kann sich der Versicherungsnehmer auch während der Vertragslaufzeit beliebige Teilbeträge aus dem vorhandenen Fondsguthaben auszahlen lassen. Dies ist in der Regel bei konventionellen Lebensversicherungen nicht möglich.
Die Flexibilität und die in der Regel höhere Rendite macht die fondsgebundene Lebensversicherung gerade für die Altersvorsorge sehr interessant. Denn diese Art der Lebensversicherung bietet die Vorteile einer konventionellen Lebensversicherung und dazu größere Renditechancen.

In der Regel gibt es bei fondsgebundenen Lebensversicherungen eine Gesundheitsprüfung. Bei erhöhtem Todesfallrisiko können Risikozuschläge entstehen (gefährliche Berufe). In seltenen Fällen ist der Abschluss einer Lebensversicherung nicht möglich (Sprengmeister).
Fondsgebundene Lebensversicherungen als Riester Renten und Rürup Renten werden im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich gefördert. In diesen Fällen sind die Beitragszahlungen in der Regel zu den jeweiligen Höchstsätzen steuerlich abzugsfähig.
Bei Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, müssen die Erträge in voller Höhe oder zu Hälfte versteuert werden. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Kapitallebensversicherung (Vertragslaufzeit 12 Jahre etc.). Für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gelten in der Regel die vorherigen gesetzlichen Bestimmungen.
Jeder Versicherungsnehmer, welcher die Anzahl seiner Fondsanteile kennt, kann durch beispielsweise die Tagespresse ermitteln, welchen Wert sein Versicherungsvertrag zum jeweiligen Tag hat.

 

Rendite Chance Fondsgebundene Lebensversicherung

Der Versicherungsnehmer kann Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. Die mit dem Vertrag verbundenen Investmentfonds können selbst gewählt werden. In den meisten Fällen wird eine Streuung des Sparbetrages auf verschiedene Investmentfonds vorgenommen.

In der Regel ist es möglich während der Vertragsdauer die Auswahl der Investmentfonds zu ändern. Entweder wird dabei das gesamte vorhandene Fondsguthaben mit allen zukünftigen Sparbeiträgen in andere Fonds übertragen (Shifting) oder die bereits geleisteten Beiträge verbleiben in den bisherigen Fonds und die zukünftigen Sparbeiträge werden in den neuen Fonds angelegt (Switching).

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