Die Zahlungsweise zeigt an in welchen Abständen die Versicherungsbeiträge vom Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen gezahlt werden müssen, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Hier kann zwischen unterschiedlichen Zahlungen gewählt werden, beim Einmalbeitrag wird die gesamte Prämie für die gesamte Versicherungsdauer auf einmal gezahlt. Bei einer so genannten Ratenzahlung werden die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt. Bei der Ratenzahlung wird vom Versicherer ein Zuschlag erhoben, auch als Unterjährigkeitszuschlag bezeichnet. Mit diesem Zuschlag decken Versicherer den Zinsausfall, und die zusätzlich anfallenden Verwaltungskosten ab. Der Zuschlag ist meist schon in den zu zahlenden Prämien eingerechnet.
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