Bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten seitens des Versicherungsnehmers gewähren Versicherungsunternehmen verschiedene Alternativen um den Engpass zu überbrücken. Dies ist eine bessere Lösung als die bestehenden Versicherungsverträge zu kündigen, bei der der Versicherungsnehmer nicht nur den Versicherungsschutz verliert, sondern zudem auch noch finanzielle Verluste in Kauf nehmen muss. Alternativen bei Zahlungsschwierigkeiten sind z.B. die Stundung der Beiträge, eine vorübergehende Beleihung oder Verpfändung des Lebensversicherungsvertrages zur Beitragsentrichtung, Verrechnung der Beiträge mit Überschussanteilen, Ruhen des Vertrages, Wegfall von abgeschlossenen Zusatzversicherungen, eine Vorauszahlung (Policendarlehen), Herabsetzung der Versicherungsleistung, Beitragsfreistellung, eine Änderung der Vertragslaufzeit oder die Änderung der Zahlungsweise für die Beiträge. Bei eintretender Arbeitslosigkeit zahlt die Bundesanstalt für Arbeit für von der Versicherungspflicht befreite Angestellte einen Teil zu den Beiträgen zur Lebensversicherung.
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