Widerspruchsrecht

Mit dem Widerspruchsrecht kann ein Versicherungsnehmer einem geschlossenen Versicherungsvertrag mit einer Versicherung widersprechen. Nach dem Erhalt des Versicherungsscheines kann der Versicherungsnehmer dem geschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb von 30 Tagen widersprechen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Dem Antragsteller wurden bei der Antragstellung auf eine Versicherung nicht alle notwendigen Unterlagen, wie der Antragskopie, den Verbraucherinformationen und der Tarifbeschreibung ausgehändigt. Das Widerspruchsrecht kann sich auf bis zu 1 Jahr verlängern, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht nachweisen kann, dass er den Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Somit kann ein Lebensversicherungsvertrag rückwirkend aufgehoben werden.



 

Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:

 

Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:

Verbraucherinformationen
Verbundene Lebensversicherung
Verjährung
Vermögensbildende Lebensversicherung
Verpfändung
Verschaffungsanspruch
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Versicherungsbeginn
Versicherungsbeitrag
Versicherungsdauer
Versicherungsfall
Verweisung
Verzug
Vorläufige Versicherungsschutz
Was sind biometrische Risiken
Widerspruchsrecht
Wiederinkraftsetzung
Zahlungsschwierigkeiten
Zahlungsweise
Zertifizierung
Zillmerung
Zusatzversicherungen

 

 

Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu

Weitere Seiten | Seitenübersicht |