Mit dem Widerspruchsrecht kann ein Versicherungsnehmer einem geschlossenen Versicherungsvertrag mit einer Versicherung widersprechen. Nach dem Erhalt des Versicherungsscheines kann der Versicherungsnehmer dem geschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb von 30 Tagen widersprechen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Dem Antragsteller wurden bei der Antragstellung auf eine Versicherung nicht alle notwendigen Unterlagen, wie der Antragskopie, den Verbraucherinformationen und der Tarifbeschreibung ausgehändigt. Das Widerspruchsrecht kann sich auf bis zu 1 Jahr verlängern, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht nachweisen kann, dass er den Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Somit kann ein Lebensversicherungsvertrag rückwirkend aufgehoben werden.
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