Der vorläufige Versicherungsschutz, auch vorläufige Deckung genannt, wird von vielen Versicherungsunternehmen zum Beispiel in der Lebensversicherung angeboten. Hierbei ist der Versicherungsschutz allerdings auf eine bestimmte Höhe begrenzt. Viele Versicherungsunternehmen setzen für eine Gewährung eines vorläufigen Versicherungsschutzes voraus, dass eine Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt worden ist, oder der erste Betrag gezahlt worden ist. Die vorläufige Deckung beginnt vor dem eigentlichen Versicherungsschutz, und endet mit dem eigentlich beantragten Versicherungsbeginn, bzw. mit der Ablehnung des Versicherungsantrages.
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