Verzug

Beim Verzug zahlt der Versicherungsnehmer nicht wie vertraglich vereinbart die Prämie für seine Versicherung, und gerät somit in Verzug. Der Verzug wird hierbei unterschieden in den Erst- und den Folgeverzug. Beim Verzug der Erstprämie ist der Versicherer berechtigt die Versicherungsprämie mit allen Zinsen und Kosten innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend zu machen, und kann dann vom geschlossenen Vertrag zurück treten. Der Verzug der Folgeprämie löst eine Mahnung vom Versicherer aus, und der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit den rückständigen Betrag innerhalb von 2 Wochen auszugleichen. Lässt der Versicherungsnehmer die Frist verstreichen, so verliert er den vom Versicherer zugesagten Versicherungsschutz. Der Versicherer hat jetzt das Recht den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen, die Kündigung wird hinfällig wenn der Versicherungsnehmer die Zahlung binnen 1 Monats leistet, und noch kein Versicherungsfall eingetreten ist.



 

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