Die Verweisung besagt, dass Personen die berufsunfähig sind dazu verpflichtet werden können, in einem anderen Beruf zu arbeiten wie dem der zuletzt ausgeübt wurde. Der Begriff Verweisung stammt aus der Berufsunfähigkeits- bzw. gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Verweisung erfolgt dann zumeist auch keine Rentenzahlung. Viele Versicherer verzichten mittlerweile auf das Verweisungsrecht.
Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:
Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.
Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:
Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu