Der Versicherungsfall ist das Zustandekommen des versicherten Ereignisses. Dies kann bei einer Todesfallversicherung der Tod des Versicherten sein, oder bei einer Unfallversicherung der Tod des Versicherten durch einen Autounfall. Versicherungsfälle unterscheiden sich je nach dem abgeschlossenen Vertragstyp, darunter fällt z.B. der Ablauf des Vertrages, Tod des Versicherten, Heirat oder Berufsunfähigkeit. Verstirbt der Versicherte vor dem Vertragsablauf verlangen Versicherungsunternehmen zur Auszahlung der Versicherungsleistung folgende Dokumente: Versicherungsschein, einen Beleg der letzten Beitragszahlung, eine Sterbeurkunde, ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Hausarztes über den Krankheitsverlauf, der für den Tod des Versicherten verantwortlich war. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, reicht in der Regel die Zusendung des Versicherungsscheines und ein Beleg der letzten Beitragszahlung.
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