Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages, oder bis zum Eintritt des Versicherungsfalles. Die Versicherungsdauer kann frei gewählt werden, jedoch gilt für bestimmte Versicherungen eine Mindestvertragsdauer, wie für die Risikolebensversicherung (6 Monate), oder die Kapitallebensversicherung (mindestens 12 Jahre). Dies ist zudem sinnvoll um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren, wobei sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt. Vermögensbildende Lebensversicherungen haben hierbei eine Vertragslaufzeit von höchstens 35 Jahren, wobei das Endalter von 65 nicht überschritten werden darf. Rentenversicherungen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes müssen bis zum 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers abgeschlossen werden, wobei die Rentenzahlung spätestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen muss.
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