Die Verbraucherinformationen informieren den Versicherungsnehmer über sämtliche Versicherungsbedingungen. Der Versicherer ist gesetzlich nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen auszuhändigen. Dies muss spätestens mit der Aushändigung des Versicherungsscheines erfolgen. Die Verbraucherinformation muss schriftlich erfolgen, sie muss eindeutig formuliert, übersichtlich gegliedert, verständlich in deutscher Sprache, oder in der Muttersprache des Versicherungsnehmers geschrieben sein. Bei Versicherungen die eine vorläufige Deckung gewähren, hat der Versicherungsnehmer das Recht binnen 14 Tagen ab vorliegen der kompletten Unterlagen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Verbraucherinformationen müssen unter anderem folgende Angaben enthalten: Laufzeit des Versicherungsverhältnisses, Beitragshöhe, Beitragszahlungsweise, Bindefrist des Antrages, Belehrung über das Rücktrittsrecht, Rückkaufswerte etc.
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