Gesetzliche Rentenversicherungen arbeiten mit dem Umlageverfahren. Hierbei werden Einnahmen der Rentenversicherungsträger, die durch die Beiträge von Versicherten, Arbeitgebern und Zuschüssen entstehen dazu verwendet, laufende Rentenzahlungen zu leisten. Gesetzlich Versicherte erhalten durch die Zahlung ihrer Beiträge einen späteren Anspruch auf eine Rentenzahlung, der verfassungsrechtlich geregelt ist. Somit haben Versicherte einen späteren Anspruch auf die Zahlung einer Rente, die dann später von der nächsten Generation durch die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung finanziert wird, somit wird dieses Umlageverfahren auch als Generationenvertrag bezeichnet. Gesetzliche Rentenversicherungen legen somit die eingehenden Beiträge nicht an, und bilden somit kein Kapital. Rentenversicherungsträger bilden nur eine finanzielle Rücklage, auch Schwankungsreserve genannt, die sicherstellt dass Renten auch bei Einnahmeausfällen oder Leistungsspitzen weiter gezahlt werden können. Reicht die Schwankungsreserve alleine nicht aus, so zahlt der Bund eine zinslose Liquiditätshilfe.
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