Die Überschussverwendung bezeichnet die Formen mit denen Versicherer erwirtschaftete Überschüsse an ihre Versicherten weiter geben. Bei Kapitallebensversicherungen erfolgt die Überschussbeteiligung in Form einer Beitragsverrechnung, einem Bonussystem, einem Erlebensfallbonus oder einer verzinslichen Ansammlung. Die Risikolebensversicherung schüttet sie in Form einer Beitragsverrechnung oder einem Todesfallbonus aus. Rentenversicherungen geben Überschussbeteiligungen während der Laufzeit als Beitragsverrechnung, Rentenbonus, oder einer verzinslichen Ansammlung aus. Bei der Fälligkeit des Vertrages in Form einer Bonusrente, oder eine Dynamischen Überschussrente. Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen in Form der Beitragsverrechnung, Bonusrente, oder der Verzinslichen Ansammlung. Die Überschussverwendungen variieren je nach gewähltem Tarif und Versicherungsunternehmen.
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