Der Todesfallschutz bezeichnet die Leistung, die der Versicherer zahlt wenn die versicherte Person verstirbt. Bei Risikolebens- bzw. Kapitalbildenden Lebensversicherungen mit Todesfall löst das versterben der versicherten Person die Versicherungsleistung aus. Hierbei erhalten die Hinterbliebenen die vertraglich garantierte Versicherungssumme, sowie alle erworbenen Anteile an den von den Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüssen. Auch in privaten Rentenversicherungen besteht die Möglichkeit eine Todesfallleistung zu vereinbaren.
Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:
Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.
Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:
Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu