Todesfallschutz beim Lebensversicherung Todesfall

Der Todesfallschutz bezeichnet die Leistung, die der Versicherer zahlt wenn die versicherte Person verstirbt. Bei Risikolebens- bzw. Kapitalbildenden Lebensversicherungen mit Todesfall löst das versterben der versicherten Person die Versicherungsleistung aus. Hierbei erhalten die Hinterbliebenen die vertraglich garantierte Versicherungssumme, sowie alle erworbenen Anteile an den von den Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüssen. Auch in privaten Rentenversicherungen besteht die Möglichkeit eine Todesfallleistung zu vereinbaren.



 

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