Tarifbeitrag

Der Tarifbeitrag garantiert dem Versicherungsnehmer bei pünktlicher Zahlung den vom Versicherungsunternehmen garantierten Versicherungsschutz, und ist der für den gewünschten Versicherungsvertrag kalkulierte Beitrag. Beim Tarifbeitrag wird zwischen den Einmalbeiträgen und den laufenden Beiträgen unterschieden. Einmalbeiträge werden einmalig in voller Höhe für die gesamte Laufzeit gezahlt, und decken somit den Versicherungsschutz sofort ab. Bei laufenden Beiträgen kann der Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.



 

Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:

 

Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Schadensanzeige
Schadensregulierung
Schlussgewinnanteil
Schweigepflicht
Selbsttötung
Solvabilität
Sonderausgaben
Sozialhilfe
Sparanteil
Spartentrennung
Spezialfonds
Sterbegeldversicherung
Sterbetafeln
Stille Reserven
Stornoquote
Stundung
Subjektive Risiko
Tarif
Tarifbeitrag
Teilauszahlung
Terminfixversicherung
Terminversicherung
Todesfallschutz
Umlageverfahren
Umtauschrecht
Unfalltod-Zusatzversicherung
Überschussbeteiligungen
Überschussverwendung
Übertragungsverbot

 

 

Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu

Weitere Seiten | Seitenübersicht |