Stornoquote

Die Stornoquote gibt den Prozentsatz von Verträgen an, die vor dem Vertragsablauf gekündigt oder beitragsfrei gestellt worden sind. Die Stornoquote lässt hierbei eine Bewertung der vom Versicherer getätigten Beratung gegenüber den Versicherungsnehmern zu, aber auch einen Aufschluss über die angebotenen Tarife. Die Stornoquote bezieht sich hierbei auf den mittleren, laufenden Beitrag des Versicherungsbestandes.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Schadensanzeige
Schadensregulierung
Schlussgewinnanteil
Schweigepflicht
Selbsttötung
Solvabilität
Sonderausgaben
Sozialhilfe
Sparanteil
Spartentrennung
Spezialfonds
Sterbegeldversicherung
Sterbetafeln
Stille Reserven
Stornoquote
Stundung
Subjektive Risiko
Tarif
Tarifbeitrag
Teilauszahlung
Terminfixversicherung
Terminversicherung
Todesfallschutz
Umlageverfahren
Umtauschrecht
Unfalltod-Zusatzversicherung
Überschussbeteiligungen
Überschussverwendung
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