Stille Reserven einer Lebensversicherung, auch Bewertungsreserven genannt, entstehen wenn der Wert einer Kapitalanlage in der Bilanz niedriger ist als der Marktwert. Versicherer sind dazu verpflichtet, Kapitalanlagen immer mit dem jeweils niedrigsten Wert in ihren Bilanzen auszuweisen. Durch diese Differenz zwischen dem Bilanz- und Marktwert entstehen die Bewertungsreserven oder Stille Reserven. Mit dieser Stillen Reserve können Versicherungsunternehmen Schwankungen am Kapitalmarkt ausgleichen, und so erzielen Lebensversicherer auf Dauer für ihre Kunden eine planbare Rendite, die zusätzlich auf den garantierten Rechnungszins gerechnet wird.
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