Spartentrennung

Die Spartentrennung besagt, dass Lebens-, Kranken oder Kreditversicherungen von rechtlich eigenständigen Unternehmen betrieben werden müssen. Die Deutsche Versicherungsaufsicht lässt eine Spartenkombination aus den unterschiedlichen Versicherungsarten nicht zu. Ausnahmen sind hierbei Rechtsschutzversicherungen, die seit 1990 auch von Kompositversicherern angeboten werden dürfen, wenn geregelt ist, dass in Schadensfällen ein rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung übernimmt.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Schadensanzeige
Schadensregulierung
Schlussgewinnanteil
Schweigepflicht
Selbsttötung
Solvabilität
Sonderausgaben
Sozialhilfe
Sparanteil
Spartentrennung
Spezialfonds
Sterbegeldversicherung
Sterbetafeln
Stille Reserven
Stornoquote
Stundung
Subjektive Risiko
Tarif
Tarifbeitrag
Teilauszahlung
Terminfixversicherung
Terminversicherung
Todesfallschutz
Umlageverfahren
Umtauschrecht
Unfalltod-Zusatzversicherung
Überschussbeteiligungen
Überschussverwendung
Übertragungsverbot

 

 

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