Solvabilität

Die Solvabilität bezeichnet die Liquiditätsreserven und die Sicherheitsspanne eines Versicherungsunternehmens, die sich aus den Beitragseinnahmen und Schäden einerseits, und aus dem Eigenkapital der Versicherung andererseits ergeben. Versicherungsunternehmen sind verpflichtet Eigenmittel in Höhe der Solvabilitätsspanne zu bilden um Verpflichtungen aus Schadenleistungen jederzeit erfüllen zu können. Die Höhe der Solvabilitätsspanne wird nach den jährlichen Beiträgen, oder nach den durchschnittlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre berechnet, und entspricht in etwa einem Zehntel der jährlichen Beitragseinnahmen.



 

Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:

 

Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Schadensanzeige
Schadensregulierung
Schlussgewinnanteil
Schweigepflicht
Selbsttötung
Solvabilität
Sonderausgaben
Sozialhilfe
Sparanteil
Spartentrennung
Spezialfonds
Sterbegeldversicherung
Sterbetafeln
Stille Reserven
Stornoquote
Stundung
Subjektive Risiko
Tarif
Tarifbeitrag
Teilauszahlung
Terminfixversicherung
Terminversicherung
Todesfallschutz
Umlageverfahren
Umtauschrecht
Unfalltod-Zusatzversicherung
Überschussbeteiligungen
Überschussverwendung
Übertragungsverbot

 

 

Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu

Weitere Seiten | Seitenübersicht |