Der Schlussgewinnanteil wird meist bei dem Ablauf der Versicherung, oder bei Tod des Versicherungsnehmers fällig. Der Schlussgewinnanteil entsteht durch die zeitlich verzögerten Entnahmen aus der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung. Diese werden daher erst bei Ablauf oder Tod ausgezahlt. Der Schlussgewinnanteil ist somit ein Überschussanteil, und wird unter anderem auch fällig, wenn der Versicherungsfall eintritt, oder beim Rückkauf innerhalb der flexiblen Altersgrenze.
Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:
Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.
Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:
Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu