Schadensanzeige

Die Schadensanzeige hat unverzüglich durch den Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen zu erfolgen. Bei einem eingetreten Schaden hat der Versicherungsnehmer die Pflicht Angaben über die Ursache, die Art und Umfang des Schadens zu erstatten.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Schadensanzeige
Schadensregulierung
Schlussgewinnanteil
Schweigepflicht
Selbsttötung
Solvabilität
Sonderausgaben
Sozialhilfe
Sparanteil
Spartentrennung
Spezialfonds
Sterbegeldversicherung
Sterbetafeln
Stille Reserven
Stornoquote
Stundung
Subjektive Risiko
Tarif
Tarifbeitrag
Teilauszahlung
Terminfixversicherung
Terminversicherung
Todesfallschutz
Umlageverfahren
Umtauschrecht
Unfalltod-Zusatzversicherung
Überschussbeteiligungen
Überschussverwendung
Übertragungsverbot

 

 

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