Risikozuschlag

Der Risikozuschlag wird vom Versicherungsunternehmen erhoben wenn der Versicherer absehen kann, dass sich durch die Annahme des Versicherten ein erhöhtes Risiko auf zu leistende Versicherungsleistungen ergeben kann. Dies kann vorliegen bei bekannten Vorerkrankungen die unter Umständen zu einer erhöhten Sterblichkeitsrate führen, oder bei der Ausführung von gefährlichen Sportarten. Der Risikozuschlag wird über die gesamte Vertragslaufzeit oder befristet vereinbart, wobei bei der befristeten Vereinbarung meist eine erneute Risikoprüfung nach einer bestimmten Vertragslaufzeit erfolgt. Bei der erneuten Risikoprüfung kann der Risikozuschlag wegfallen, wenn z.B. gefährliche Sportarten aufgegeben worden sind, oder sich der Gesundheitszustand des Versicherten auf langfristige Sicht verbessert hat.



 

Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:

 

Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R:

Partnerversicherung
Pensionsfonds
Pensionskasse
Pensionsrückstellungen
Pensionszusage
Pflichtversicherte
Pfändung
Pfändungsschutz
Police
Policendarlehen
Policenmodell
Prämie
Prämienanpassungsklausel
Prämienkalkulation
Rabatt
Ratenzahlung
Rechnungsgrundlagen
Rechnungszins
Rechte Dritter
Rendite
Rentenartfaktor
Rentengarantiezeit
Renteninformation
Rentensplitting
Rentensteuer
Rentenwahlrecht
Restschuldversicherung
Riester-Rente
Risikobeitrag
Risikolebensversicherung
Risikoprüfung
Risikozuschlag
Rückdatierung
Rückkaufswert
Rücktritt des Antragstellers

 

 

Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu

Weitere Seiten | Seitenübersicht |