Der Risikozuschlag wird vom Versicherungsunternehmen erhoben wenn der Versicherer absehen kann, dass sich durch die Annahme des Versicherten ein erhöhtes Risiko auf zu leistende Versicherungsleistungen ergeben kann. Dies kann vorliegen bei bekannten Vorerkrankungen die unter Umständen zu einer erhöhten Sterblichkeitsrate führen, oder bei der Ausführung von gefährlichen Sportarten. Der Risikozuschlag wird über die gesamte Vertragslaufzeit oder befristet vereinbart, wobei bei der befristeten Vereinbarung meist eine erneute Risikoprüfung nach einer bestimmten Vertragslaufzeit erfolgt. Bei der erneuten Risikoprüfung kann der Risikozuschlag wegfallen, wenn z.B. gefährliche Sportarten aufgegeben worden sind, oder sich der Gesundheitszustand des Versicherten auf langfristige Sicht verbessert hat.
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