Die Rentengarantiezeit ist der Zeitraum in dem die Rente gezahlt wird. Eine Garantiezeit kann vertraglich vereinbart werden, und sichert somit auch die Zahlung über den Tod des Versicherten hinaus. Üblich sind Rentengarantiezeiten von 5 oder 10 Jahren, verstirbt die versicherte Person nach 8 Jahren, so bekommen die Hinterbliebenen für die restlichen 2 Jahre die vereinbarte Rente ausgezahlt. Nach Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit besteht unter Umständen der Anspruch auf eine vereinbarte Witwen- bzw. Witwerrente. Verstirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, wird die Rente für die Dauer der vereinbarten Garantiezeit an die Hinterbliebenen gezahlt. Beim Tod der versicherten Person nach der Rentengarantiezeit erlischt der Versicherungsvertrag automatisch. Die Rente kann entweder als laufende Rentenzahlung also monatlich, oder als Einmalauszahlung erfolgen.
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