Rechnungszins

Der Rechnungszins ist der vom Versicherungsunternehmen garantierte Zins für Kapitalbildenden Lebens- und private Rentenversicherungen. Dieser wird auf das im Vertrag vereinbarte Deckungskapital berechnet, und für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Neben den Sterbetafeln ist der Rechnungszins ein weiteres Merkmal um eine Lebensversicherung zu kalkulieren, der Rechnungszins ist gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Rechnungszins werden die Sparbeiträge verzinst, die Zinsgewinne die ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet werden den Kunden mit mindestens 90% wieder gutgeschrieben. Rechnungszinsen werden vorsichtig kalkuliert, damit auch in schwachen Zeiten und bei niedrigen Kapitalmarktzinsen die Erfüllbarkeit der Verträge sichergestellt ist.



 

Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:

 

Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R:

Partnerversicherung
Pensionsfonds
Pensionskasse
Pensionsrückstellungen
Pensionszusage
Pflichtversicherte
Pfändung
Pfändungsschutz
Police
Policendarlehen
Policenmodell
Prämie
Prämienanpassungsklausel
Prämienkalkulation
Rabatt
Ratenzahlung
Rechnungsgrundlagen
Rechnungszins
Rechte Dritter
Rendite
Rentenartfaktor
Rentengarantiezeit
Renteninformation
Rentensplitting
Rentensteuer
Rentenwahlrecht
Restschuldversicherung
Riester-Rente
Risikobeitrag
Risikolebensversicherung
Risikoprüfung
Risikozuschlag
Rückdatierung
Rückkaufswert
Rücktritt des Antragstellers

 

 

Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu

Weitere Seiten | Seitenübersicht |