Bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrages kann bei einer höheren Versicherungssumme ein Rabatt gewährt werden, auch Summenrabatt genannt. Die Einräumung eines Rabattes ist tariflich geregelt, und kann nicht willkürlich eingeräumt werden. Der Rabatt ist ein Preisnachlass auf Waren und Leistungen, im Versicherungswesen wird er z.B. in Anspruch genommen bei einer verlängerten Vertragslaufzeit, unfallfreiem Fahren oder in Hausratversicherungen, wenn eine zusätzliche Absicherung durch den Versicherungsnehmer erfolgt wie den Einbau von Einbruchmeldeanlagen.
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