Die Prämienkalkulation beruht auf dem versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzip, und wird nach der Vorschrift des § 11 VAG geregelt. Mit der Prämienkalkulation müssen Versicherungsunternehmen die Prämienzahlungen aufgrund des mathematischen Äquivalenzprinzips so berechnen, dass der Versicherer seinen Verpflichtungen jederzeit und uneingeschränkt nachkommen kann. Bei der Berechnung der Prämien muss nach dem Äquivalenzprinzips der Barwert der Zahlungseingänge dem Barwert der Versicherungsleistungen entsprechen, eine gesetzliche vorgeschriebene Regelung zur Berechnung der Prämien besteht hierbei allerdings nicht.
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