Das Policenmodell bezeichnet den Ablauf beim Abschluss eines Versicherungsvertrages, bei dem der Versicherungsnehmer vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrages die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, oder die Verbraucherinformationen nach §10a VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) oder beides von der Versicherungsgesellschaft noch nicht erhalten hat. Die Einsicht erfolgt dann mit der Zusendung der Unterlagen per Post inklusive der Versicherungspolice.
Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:
Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.
Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R:
Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu