Lebensversicherung Policendarlehen

Das Lebensversicherung Policendarlehen bezeichnet die Beleihung einer Kapitallebensversicherung, und ist eine Vorauszahlung auf eine Versicherungsleistung. In Anspruch genommen wird ein Policendarlehen meist bei auftretenden finanziellen Schwierigkeiten, wobei das Darlehen günstiger ist wie ein Bankkredit. Der Versicherungsnehmer kann seine Versicherung bei dem Versicherer bis zur Höhe des aktuell erreichten Rückkaufswertes beleihen.
Bei der Gewährung eines Lebensversicherung Policendarlehens reduziert sich der Rückkaufswert um die festgelegten Zinsen, die Kapitalertragsteuer - wenn der Versicherungsvertrag bei Policengewährung noch keine 12 Jahre bestanden hat-, die Zinsen ab dem Punkt der Gewährung des Darlehens bis zum Tag vor der nächsten Beitragsfälligkeit, und je nach Versicherungsgesellschaft einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr.
Erfolgt die Zahlung der berechneten Zinsen nicht, so gilt dies als Nichtzahlung von Lebensversicherungsbeiträgen, und hat meist die Aufkündigung der Vorauszahlungsvereinbarung zur Folge (das Deckungskapital wird um das gewährte Policendarlehen gemindert und daraus die neue Versicherungssumme berechnet, somit entsteht eine deutlich verminderte Ablaufleistung). Die Rückzahlung ist spätestens bei Ablauf der Versicherung oder im entstehenden Leistungsfall fällig, wobei die Rückzahlung in der Regel mit der Verrechnung der fälligen Leistung geschieht. Ein Policendarlehen kann außerdem ohne die Einhaltung einer Frist getilgt werden.



 

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