Pflichtversicherte sind Personen die der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Pflichtbeiträge sind Beiträge die gesetzlich geregelt sind, wie zum Beispiel Zahlungen zur gesetzlichen Renten- oder Pflegerversicherung. Jeder Arbeitnehmer hat diese Beiträge zu zahlen, wenn er eine abhängige Beschäftigung ausübt.
Pflichtversicherte sind unter anderem auch Wehr- und Zivildienstleistende, Personen die Sozialleistungen beziehen oder bei Personen denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und bestimmte Selbständige. Von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind Beamte, Richter und Soldaten.
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