Die Pensionszusage oder auch Direktzusage genannt, ist eine von fünf möglichen Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge. Bei der Pensionszusage sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge zu, und geht damit die Verpflichtung ein diese Altersvorsorge aus dem eigenen Betriebsvermögen zu leisten.
Der Arbeitgeber bildet hierbei während dem bestehenden Arbeitsverhältnisses Rückstellungen. Hier hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit das Risiko durch eine Rückdeckungsversicherung an eine Versicherungsgesellschaft zu übertragen, oder die Pensionszusagen durch Wertpapieranlagen zu sichern.
Pensionszusagen werden in der Regel durch Pensionsverordnungen, Einzelverträge, Betriebsvereinbarungen oder bei Beamten durch die Besoldungsverordnungen geregelt.
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