Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen werden vom Arbeitgeber gebildet, damit er den zugesagten Leistungsverpflichtungen für die Altersversorgung gegenüber seinen Arbeitnehmern nachkommen kann. Dies sind zum Beispiel die Absicherung für die spätere Rente, aber auch beim Ausscheiden aus dem Berufsleben durch Invalidität etc. Der Arbeitgeber sichert sich dabei zumeinst durch eine Versicherung bei einem Pensionssicherungsverein ab, damit auch in einem eventuellen Konkurs die den Arbeitnehmern zustehenden Leistungen erhalten bleiben.



 

Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:

 

Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R:

Partnerversicherung
Pensionsfonds
Pensionskasse
Pensionsrückstellungen
Pensionszusage
Pflichtversicherte
Pfändung
Pfändungsschutz
Police
Policendarlehen
Policenmodell
Prämie
Prämienanpassungsklausel
Prämienkalkulation
Rabatt
Ratenzahlung
Rechnungsgrundlagen
Rechnungszins
Rechte Dritter
Rendite
Rentenartfaktor
Rentengarantiezeit
Renteninformation
Rentensplitting
Rentensteuer
Rentenwahlrecht
Restschuldversicherung
Riester-Rente
Risikobeitrag
Risikolebensversicherung
Risikoprüfung
Risikozuschlag
Rückdatierung
Rückkaufswert
Rücktritt des Antragstellers

 

 

Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu

Weitere Seiten | Seitenübersicht |