Pensionsrückstellungen werden vom Arbeitgeber gebildet, damit er den zugesagten Leistungsverpflichtungen für die Altersversorgung gegenüber seinen Arbeitnehmern nachkommen kann. Dies sind zum Beispiel die Absicherung für die spätere Rente, aber auch beim Ausscheiden aus dem Berufsleben durch Invalidität etc. Der Arbeitgeber sichert sich dabei zumeinst durch eine Versicherung bei einem Pensionssicherungsverein ab, damit auch in einem eventuellen Konkurs die den Arbeitnehmern zustehenden Leistungen erhalten bleiben.
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