Pensionskasse und betriebliche Altersvorsorge

Die Pensionskasse gehört wie die Pensionsfonds zu einer der fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Als Mitglied einer Pensionskasse zahlt der Arbeitgeber die Beiträge für den Arbeitnehmer in die Pensionskasse ein.
Der Arbeitnehmer kann sich durch die Entgeltumwandlung an den Beiträgen beteiligen, und spart hierbei Einkommensteuer und Sozialabgaben auf die eingezahlten Beträge.
Im Rentenalter und bei Zahlung der Rente muss er die Leistungen der Pensionskasse voll versteuern. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, wird von unterschiedlichen Unternehmen getragen, und von der Bundesanstalt für das Finanzdienstleistungsaufsichtsamt kontrolliert. Der Arbeitgeber haftet hierbei nicht für die Zahlung der Rente, das übernimmt alleine die Pensionskasse.
Hier können unterschiedliche steuerliche Förderungen genutzt werden: Die Befreiung nach § 3 Nr. 63 EStG, die Pauschalsteuer nach § 40b EStG und die Zulagen nach § 10a EStG. Im Grunde ist es möglich alle drei Förderwege in Anspruch zu nehmen, was oft aus finanziellen Gründen scheitert, hier ist es wichtig den individuell besten Förderweg zu finden.



 

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