Die Partnerversicherung oder auch Versicherung auf verbundene Leben genannt, wird abgeschlossen wenn in einer Versicherung mehrere Personen eingeschlossen werden sollen. Verstirbt eine dieser versicherten Personen, so ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet, versterben mehrere versicherte Personen gleichzeitig während der Vertragsdauer, so ist der Versicherer nur einmal zur Zahlung der Todesfallleistung verpflichtet.
Eine Partnerversicherung ist somit sinnvoll für Ehe- oder Geschäftspartner, wenn eine gegenseitige Absicherung gewünscht ist. Bei der verbundenen Lebensversicherung in der jeweils die Geschäftspartner mit einbezogen werden, wird bei Tod einer Versicherten Person somit gesichert dass der andere Geschäftspartner weiter seine Verpflichtungen tragen kann. Bei der Partnerversicherung sind die Beiträge meist günstiger kalkuliert, wie bei zwei unabhängigen Lebensversicherungen auf jeweils eine Person, da eine Todesfallleistung bei einer Partnerversicherung nur einmal fällig werden kann.
Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:
Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.
Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R:
Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu