Ordentliche Kündigung einer Lebensversicherung oder PKV

Eine Ordentliche Kündigung kann in der Privaten Krankenversicherung in der Regel zum Ende eines laufenden Versicherungsjahres ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die vertraglich geregelte Kündigungsfrist muss hierbei mindestens 1 Monat betragen, darf aber 3 Monate nicht überschreiten.
Bei der ordentlichen Kündigung einer Lebensversicherung ist die Kündigung zumeist an einen bestimmten Termin gebunden, der auch vertraglich geregelt ist. Lebensversicherungsverträge können meist zum Ende des fünften Versicherungsjahres, also nach dem Ablauf von fünf Jahren, mit der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden.



 

Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:

 

Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

Hinterbliebenenrente
Individualversicherung
Inhaberklausel
Jahresbeitrag
Kapitalabfindung
Kapitalanlagen
Kapitalbildende Lebensversicherung
Kapitaldeckungsverfahren
Kapitalertragssteuer
Kriegsklausel
Kündigung
Lastschriftverfahren
Laufende Prämie
Laufzeitverkürzung
Leibrente
Mahnverfahren
Materielle Beginn
Mitversicherte Personen
Moralischen Risiko
Nachgelagerten Besteuerung
Nichtrauchertarife
Novation
Objektive Risiko
Obliegenheiten
Obliegenheitsverletzung
Ordentliche Kündigung
 

 

 

Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu

Weitere Seiten | Seitenübersicht |