Obliegenheitsverletzung bei Versicherungen

Bei einer Obliegenheitsverletzung wird der Versicherer von der Leistung frei, somit hat er keine Entschädigung zu zahlen.
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer schuldhaft die Obliegenheiten im Versicherungsvertrag verletzt. Der Versicherer hat den Beweis zu erbringen, dass er aufgrund einer Obliegenheitsverletzung somit von der Leistungspflicht frei ist, er muss also dem Versicherungsnehmer das Verschulden, und auch die Ursächlichkeit der Obliegenheitsverletzung nachweisen. Eine komplette Leistungsbefreiung für den Versicherer liegt nur dann vor, wenn die Obliegenheitsverletzung Einfluss auf die konkrete Leistungspflicht hat, andernfalls muss der Versicherer die Leistung teilweise erbringen.

Will der Versicherer sich auf die Leistungsfreiheit bei einer Obliegenheitsverletzung berufen, so muss er den abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Monats nachdem er Kenntnis von der Verletzung genommen hat auch kündigen. Unter die Obliegenheitsverletzung fällt unter anderem: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, z.B. das Verschweigen von Vorerkrankungen, oder bei der Anzeige im Versicherungsfall, wenn z.B. ein Schaden nicht gemeldet wird.



 

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