Der Materielle Beginn bezeichnet den Zeitpunkt, indem die Gefahrtragung auf den Versicherer übergeht, das heißt zu diesem Zeitpunkt beginnt der vereinbarte Versicherungsschutz, und der Versicherer ist bei einem eintretenden Schadensfall sofort zur Leistung verpflichtet. Die Leistungspflicht des Versicherers ist dabei grundsätzlich an die Zahlung der Erstprämie gebunden, hängt von dem formellen und technischen Versicherungsbeginn, und eventuellen Ableistungen von Wartezeiten ab.
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