Beim Lastschriftverfahren erteilt der Versicherungsnehmer der Versicherung eine Ermächtigung, die fälligen Beiträge entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich von dem von ihm angegebenen Konto einzuziehen, und auf dem Konto des Versicherers gutzuschreiben. Das Lastschriftverfahren ist Teil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
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