Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine Art der Einkommenssteuer, und wird auf die Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben, die aus Zinserträgen von Kapital- oder Fondsgebundenen Lebensversicherungen entstehen. Für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren werden Kapitalertragssteuern erhoben, die direkt vom Versicherer einbehalten, und an das Finanzamt abgeführt werden. Die Kapitalertragssteuer liegt zurzeit bei ca. 25% und ist eine Vorsteuer, die ebenso für Erträge aus Einmalbeitragsversicherungen gezahlt werden muss. Die Erträge werden mit einem individuellen Steuersatz im Rahmen der Steuererklärung versteuert.



 

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