Die Kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert die Vermögensbildung mit einer Risikovorsorge. Hier wird ein Teil zum Aufbau eines Vorsorgekapitals verwendet, der andere für den Todesfallschutz. Garantiert wird hier vom Versicherer eine vereinbarte Todesfallleistung während der gesamten Laufzeit, diese richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge und der Laufzeit.
Im Erlebensfall zahlt die Versicherung zum Ende der Vertragslaufzeit die vereinbarte Versicherungssumme, und die bis dahin erwirtschafteten Gewinne aus. Die vereinbarte Versicherungssumme richtet sich hierbei nach der Laufzeit, der Beitragshöhe, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht.
Verträge die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalerträge die in der Ablaufleistung enthalten sind, sind nach folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Mindestlaufzeit von mindestens 12 Jahren, die Versicherungssumme muss mind. 60% der während der Vertragslaufzeit eingezahlten Prämien betragen.
Für Neuverträge die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind die Steuervorteile nach dem Alterseinkünftegesetz abgeschafft worden, das bedeutet dass alle Erträge zur Hälfte besteuert werden. Voraussetzung hierbei ist eine Vertragslaufzeit von mind. 12 Jahren und dass die Auszahlung der Versicherungsleistung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.
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