Kapitalanlagen von Lebensversicherungen

Bei den Kapitalanlagen legen die Versicherungsgesellschaften das angesammelte Vermögen in unterschiedlichen Anlagearten an, um das Vermögen zu sichern und weiter aufzustocken, damit sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können.
Hierbei überwacht das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) über den Umgang des Versicherers mit dem ihm anvertrauten Geld der Versicherungsnehmer.
Der Versicherer hat die Möglichkeit das Geld in Darlehen, Wertpapieren oder aber auch in Grundbesitz anzulegen. Vorgeschrieben sind hier vom Versicherungsaufsichtsgesetz eine angemessene Streuung der Anlagen, sowie eine sichere, rentable und liquide Anlage. Die Erträge die durch Kapitalanlagen erwirtschaftet werden gehen als Überschussbeteiligungen auf die Versicherungsnehmer über, die je nach Versicherungsunternehmen mit ca. 98% an den Überschüssen beteiligt sind.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

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Lastschriftverfahren
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Materielle Beginn
Mitversicherte Personen
Moralischen Risiko
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Nichtrauchertarife
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Obliegenheitsverletzung
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