Die Inhaberklausel ist ein Vermerk im Versicherungsvertrag einer Lebensversicherung, womit der Inhaber der Versicherungspolice festgelegt wird. Versicherungsleistungen müssen vom Versicherer nur gezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer seine Berechtigung mit dem Versicherungsschein belegt. Kann diese Berechtigung nicht nachgewiesen werden so ist der Versicherer von der Leistung befreit.
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