Die Grundfähigkeitsversicherung dient zu Absicherung im Falle des Verlustes von körperlichen Grundfähigkeiten, die durch einen Unfall, altersbedingten Verschleiß oder auch in Folge einer Erkrankung auftreten. Somit besteht der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung darin, dass die Leistung gezahlt wird unabhängig davon, ob jemand noch in der Lage ist mit der gesundheitlichen Einschränkung zu arbeiten oder nicht. Hier besteht die Möglichkeit der Absicherung bereits für Kinder ab 6 Jahren.
Weitere Vorteile von Grundfähigkeitsversicherungen sind die Zahlung der Leistung in Form einer monatlichen Rente trotz weiterer Berufstätigkeit, Transparente Beurteilungskriterien und sie ist vom Beitrag relativ günstig. Der Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungsleistung entsteht, wenn durch einen Arzt bescheinigt wurde dass bestimmte Grundfähigkeiten in den letzten 12 Monaten nicht ausgeübt werden konnten, oder nicht ausgeübt werden können. Darunter fallen unter anderem sehen, sprechen oder hören, Treppen steigen, knien, sitzen, stehen oder die Arme bewegen.
Die Zahlung aus einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt an den Versicherten bis zum Tod, oder je nach vereinbartem Endalter, und wird ebenso gezahlt wenn der Versicherte die Pflegestufe 2 oder 3 erhält. Rentenzahlung können vertraglich bis zu 18000 Euro vereinbart werden, unabhängig vom Einkommen, oder werden auf 60% des jährlichen Einkommens beschränkt.
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