Bei der gemischten Lebensversicherung ist die Auszahlung im Todesfall, aber auch im Erlebensfall gewährleistet. Die Versicherungsleistung wird somit beim Tod der Versicherten Person, spätestens aber bei Ablauf der Versicherung fällig. Die gemischte Lebensversicherung verbindet somit die Altersvorsorge, aber auch den Hinterbliebenenschutz. Die Beiträge sind bis zum Ablauf der Versicherung, längstens bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer zu zahlen. Zudem bietet die gemischte Lebensversicherung die Möglichkeit bei der Erlebensfallsumme einen anderen Betrag zu wählen wie bei der Todesfallsumme.
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