Der Garantiezins ist der vom Versicherer - bei einer Kapitalbildenden Renten- und Kapital-Lebensversicherung- garantiere Mindestzins, der für die eingezahlten Sparbeiträge anfällt. Dieser Garantiezins wird von den Versicherern über die gesamte Laufzeit garantiert, und berechnet sich auf alle eingezahlten Prämien abzüglich der Kosten.
Seit dem 01.01.2004 darf kein Versicherer einen höheren Garantiezins von mehr als 2,75% anbieten. Dies wird vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) verbindlich festgelegt, und lag bei einem Vertragsabschluss zwischen Juli 2000 und Dezember 2003 bei 3,25%, bei Vertragsabschlüssen ab Januar 2004 bei 2,75%.
Die Garantieverzinsung für neue Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wurde zum 01.01.2007 von 2,75% auf 2,25% gesenkt und besteht seitdem in dieser Höhe.
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