Wird eine Versicherung in einer anderen Währung abgeschlossen, als die des Staates in dem der Versicherungsnehmer und Versicherer ihren Wohnsitz haben, so wird diese als Fremdwährungsversicherung bezeichnet. Das heißt weder der Beitrag noch die Versicherungsleistungen werden in Euro geleistet. Die Versicherungsleistungen sind vom Versicherungsnehmer wie auch vom Versicherer in der vertraglich vereinbarten ausländischen Währung zu erbringen.
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